Fachassistent/-in Lohn und Gehalt

Die Fortbildungsprüfung zum/zur Fachassistenten/in Lohn und Gehalt wendet sich in erster Linie an Steuerfachangestellte, aber auch andere Beschäftigte in Steuerberatungskanzleien (z. B. Rechtsanwaltsfachangestellte, Bankkaufmann, Industriekaufmann, Groß- und Außenhandelskaufmann), die sich entsprechend qualifizieren möchten.

Durch die Ablegung der Fortbildungsprüfung zum/zur Fachassistenten/in Lohn und Gehalt können diese den Nachweis führen, dass sie durch berufliche Fortbildung zusätzliche berufsbezogene Kenntnisse und Fertigkeiten im Bereich der Lohn- und Gehaltsabrechnung erworben haben.

Damit ein Steuerfachangestellter an der neuen Prüfung teilnehmen kann, muss er mindestens eine 1-jährige Berufserfahrung bei einem Berufsträger nachweisen. Personen mit einer gleichwertigen Berufsausbildung müssen mindestens drei Jahre auf dem Gebiet des Steuer- und Rechnungswesens, davon mindestens zwei Jahre bei einem Steuerberater, Steuerbevollmächtigten, Wirtschaftsprüfer o. a. in der Prüfungsordnung bestimmten Berufsträgern hauptberuflich praktisch tätig gewesen sein. Bei Personen, die keine gleichwertige Berufsausbildung nachweisen können, verlängert sich die erforderliche hauptberufliche praktische Tätigkeit auf dem Gebiet des Steuer- und Rechnungswesens auf mindestens fünf Jahre, wovon mindestens drei Jahre auf eine Tätigkeit bei einem Steuerberater o. a. in der Prüfungsordnung bestimmten Personen entfallen muss.

Die Prüfung besteht aus einer vierstündigen Klausur und aus einem mündlichen Teil. Prüfungsbereiche sind Steuerrecht (Lohnsteuerrecht), Sozialversicherungsbeitragsrecht, Grundzüge des Arbeitsrechts sowie rechtsübergreifende Themen, wie z. B. die betriebliche Altersversorgung, Mehrfachbeschäftigte, Nettolohnvereinbarungen und besondere Themen, wie z. B. Pfändung, Meldevorschriften und Rechtsbehelfe.